Hygiene- und Gesundheitskonzept
der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Celle e.V.

Vorbemerkungen
Auszug aus der Übersicht der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vom 24.06.2021

1. AHA+L Regeln behalten weiterhin Gültigkeit.
2. Abstand muss eingehalten werden, es sei denn es ist explizit etwas Anderes in der Verordnung geregelt.

 Bei der Pflicht zur MNB bestehen folgende Grundsätze:
1. Grundsätzliche MNB-Pflicht im öffentlich zugänglichen Innenbereich, Ausnahme nur wenn der Abstand gesichert ist und stetig eingehalten werden kann (Sitzplätze, Großzügigkeit der Raumsituation).
2. Grundsätzlich keine MNB-Pflicht im öffentlich zugänglichen Außenbereich, es sei denn, wenn Abstandswahrung absehbar auf längere Dauer nicht möglich
3. Ausnahmen von Abstand bzw. MNB-Pflicht sind z.B. innerhalb der Kontaktbeschränkungen, bei Kindern bis 6 Jahre und bei Personen mit Beeinträchtigungen/ Vorerkrankungen mit ärztlichem Attest sowie in speziell geregelten Bereiche, insbesondere Berufsausübung/-ausbildung, politische Mandate, Kita/ Schule/Weiterbildung/Hochschule, Sport.

Für Veranstaltungen der Gesellschaft für Christliche-Jüdische Zusammenarbeit Celle e.V. (GCJZ) gilt …

 Zutritt zu den Veranstaltungen
Die Teilnahme an Veranstaltungen der GCJZ kann nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung mit Anmeldebestätigung des Veranstalters erfolgen.
Bei der Anmeldung folgende Daten erfasst werden, siehe „Dokumentation der Daten der Teilnehmenden“.
Die Teilnahme richtet sich nach den räumlichen Kapazitäten und ist beschränkt auf maximal 50 Personen.

Dokumentation der Daten der Teilnehmenden
Es werden Teilnehmerlisten geführt, erfasst werden dabei folgende Daten…
a) Vor- und Nachname,
b) Anschrift,
c) Telefonnummer.

Die Daten werden nach drei Wochen gelöscht und ggf. im Erkrankungsfall an das Gesundheitsamt weitergeleitet.
Ohne vollständige und wahrheitsgemäße Datenangabe wird der Zutritt zur Synagoge und den Gemeinderäumen untersagt.
Alternativ kann die Registrierung auch mittels Luca-App erfolgen.

Abstandsregelungen
Die Sitzplatzanordnung erfolgt nach Schachbrettbelegung, daher ist ein Mindestabstand von 1 m zulässig.
Zusammengehörende Haushalte können beieinandersitzen, sie müssen zueinander keinen Mindestabstand einhalten.
Kleinkinder müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)
Das Tragen einer medizinischen MNB ist verpflichtend bis zur Einnahme des Sitzplatzes.
Das generelle Tragen einer medizinischen MNB wird empfohlen.
Ausnahmeregelungen müssen per ärztlichem Attest nachgewiesen werden.

Luftzufuhr
Eine permanente Luftzufuhr und der damit verbundene Luftaustausch sind gewährleistet

Personenströme leiten
Bei der Zu- und Abfahrt ist darauf zu achten, dass es nicht zu Warteschlangen kommt.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Die Sitzplatzverteilung wird durch das Aufsichtspersonal gesteuert.

Hinten liegende Plätze werden zuerst besetzt.
 

Hygiene und Niesetikette
Am Eingang von Einrichtungen sollten die o.a. Hygieneregeln klar und deutlich ausgehängt werden.
Auch auf Maßnahmen der persönlichen Hygiene kann hier nochmals hingewiesen werden (Halten Sie beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand – drehen Sie sich am besten weg. Niesen Sie in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das Sie danach entsorgen. Vermeiden Sie Berührungen, wenn Sie andere Menschen begrüßen).
In den Waschräumen stehen ausreichend Seife und Desinfektionsmittel zur Verfügung.
In den WC-Anlagen müssen die berührten Oberflächen mit Hygienetüchern abgewischt werden. 

Nahrungsmittelverzehr
Das Verzehren von Nahrungsmitteln jeder Art ist nicht gestattet.


Das Hygiene- und Gesundheitskonzept tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Celle, 28 Juni 2021
gez. Sabine Maehnert, 1. Vorsitzende


Download des Hygienekonzeptes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Hygiene- und Gesundheitskonzept tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Celle, 28. Juni                     gez. Sabine Maehnert, 1. Vorsitzende